Situation & Chronologie betr. Coronavirus

24.02.2021

Noch keine Lockerungen für Hundesporthallen


Der Bundesrat hat heute an der Medienkonferenz die Lockerungen gültig ab 1. März vorgestellt. Leider sind im Bereich Sport nur minimale Lockerungen vorgesehen, die aber für den INDOOR-Sport nicht anwendbar sind.

 

Die Halle bleibt daher bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Bundes GESCHLOSSEN.


Damit sind abgesagt:

- sämtliche Gruppentrainings und Einzelbuchungen

- Seminar vom 14. März 2021

- Turniere vom 6./7. und 20./21. März 2021


Quelle / Grafik: BAG

13.01.2021

Bund verstärkt Massnahmen


Der Bundesrat hat heute weitere Massnahmen und die Verlängerung der Schliessungen beschlossen.

 

Bis Sonntag 28. Februar 2021 bleibt die Halle WEITERHIN GESCHLOSSEN.


Damit sind abgesagt:

- sämtliche Gruppentrainings und Einzelbuchungen

- Seminare vom 16. & 30. Januar und 13. Februar 2021

- Turniere vom 23./24. Januar, 6./7. und 20./21. Februar 2021


Quelle / Grafik: BAG

18.12.2020

Bund verstärkt Massnahmen


Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab dem 22. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Der Regierungsrat des Kt. Aargau hat seinerseits die Massnahmen verschärft und sie bereits ab 21. Dezember in Kraft gesetzt.

 

Von Montag 21. Dezember bis Freitag 22. Januar bleibt die Halle GESCHLOSSEN.

(Entscheide Bundesrat und Regierungsrat AG vom 18.12.20)


Quelle / Grafik: BAG

11.12.2020

ABSAGE Agility Turnier 9./10. Januar 2021


Für die Periode 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 gilt ein vom Bund verordnetes Veranstaltungsverbot. Daher darf das Turnier vom 9./10. Januar nicht durchgeführt werden.

Quelle / Grafik: BAG

02.12.2020

ABSAGE Agility Turnier 12./13. Dezember 2020


Wir hatten so gehofft! Leider haben sich die relevanten Werte zu Corona im Kanton Aargau noch nicht wesentlich verbessert. Wegen dieser unverändert schwierigen Lage haben wir uns entschlossen, das Turnier vom 12./13. Dezember ebenfalls abzusagen, zumal die eingeladene Richterin aus Deutschland sich bei ihrer Rückkehr in Quarantäne hätte begeben müssen.


Mit der Absage folgen wir zudem der Empfehlung der TKAMO, die lautet: «Aktuell empfiehlt die TKAMO auf die Durchführung und Teilnahme von und an Turnieren zu verzichten».


Wir hoffen sehr, dass die getroffenen Massnahmen nun auch in unserer Region rasch zu einer deutlichen Verbesserung führen, damit wir im neuen Jahr am 9./10. Januar mit unseren Turnieren endlich wieder beginnen können.


Link zu «Aktuelle Lage und Fallzahlen Kanton Aargau»

Quelle / Grafik: blick.ch

05.11.2020

ABSAGE Agility Turnier 21./22. November 2020

 

Unser 2. Turnierweekend im November ist ebenfalls abgesagt. Über die Durchführung der weiteren Turniere wird zu gegebener Zeit entschieden.


Der Trainings- und Seminarbetrieb wird unter Einhaltung des Schutzkonzepts weitergeführt.


An dieser Stelle bedanken wir uns gerne bei allen Trainern/innen und deren Trainierenden dafür, dass die Maskenpflicht in der HALLE 4 zu 100% eingehalten wird - bitte macht weiter so!

30.10.2020

ABSAGE Agility Turnier 7./8. November 2020

 

Die Zahl der mit dem Corona Virus infizierten Menschen ist leider auch in der Schweiz wieder massiv angestiegen. Ab wann die nun eingeleiteten Massnahmen von Bund und Kantonen Wirkung zeigen werden, muss noch abgewartet werden. Wir alle können jedoch unseren persönlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten! Daher beschliesst agilitysports auf die Durchführung des Turniers vom 7./8. November freiwillig zu verzichten, um den "Slowdown" aktiv zu unterstützen. Über die Durchführung der weiteren Turniere wird zu gegebener Zeit entschieden.


Der Trainings-/Seminarbetrieb wird unter Einhaltung des Schutzkonzepts weitergeführt.


Wir übernehmen mit unserem Entscheid Eigenverantwortung und versuchen unseren kleinen Teil beizutragen, die Verbreitung dieser Viruskrankheit zu verlangsamen. Diesen Entscheid treffen wir nicht leichtfertig, zumal dies für uns einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Verlust bedeutet.


Wir bedauern die Absage des Turniers. Gleichzeitig setzen wir auf das Verständnis der davon betroffenen Sportler/innen.

SLOWDOWN

26.10.2020

Durchsetzung Schutzkonzept

 

Besucher der HALLE 4 werden eindringlich aufgefordert, die Bestimmungen unseres Schutzkonzepts einzuhalten. Das Schutzkonzept basiert auf den Vorgaben des Bundes bzw. des Kantons Aargau.


Ein GROSSER DANK an alle, die am vergangenen Turnier-Weekend gezeigt haben, dass es funktioniert, wenn ALLE bei der Umsetzung mitwirken. Die 0.2% Ausnahmen wurden vor Ort mündlich geklärt.


Hier die deutliche Ansage an Masken-Verweigerer, Corona-Leugner, Covidioten, Freiheitsberaubte, Verschwörungstheoretiker, ewige Egoisten etc., welche unser Schutzkonzept NICHT befolgen wollen / können:

!!! VERZICHTEN SIE AUF DEN BESUCH DER HALLE 4 - kein Training, kein Seminar, kein Turnier !!!

Die HALLE 4 ist nicht Ihr privater Hobbyraum, sondern z.B. auch ein Arbeitsort von Menschen.


Wer sich mutwillig nicht an die geltenden Regeln hält, den betrachte ich als Teil des Problems, das wir gemeinsam lösen müssen. Wer nicht Teil der Lösung sein will, muss konsequenterweise auf den Besuch der HALLE 4 verzichten.


Philip Fröhlich

18.10.2020

Schutzkonzept HALLE 4 - Update 19. Oktober 2020

 

Unser Schutzkonzept Covid-19 wurde per 19. Oktober angepasst, allen Trainern/innen zugestellt und die Änderungen erläutert.

 

Warum gibt es Änderungen?

Der Bundesrat hat heute über die Verschärfung der Massnahmen informiert. Für uns ergibt sich daraus folgende Anpassung im Schutzkonzept:

 

Zwei NEUE Regeln sind zu beachten:

1. In der Halle gilt eine generelle Maskenpflicht.

Ausnahmen:

  • während der aktiven Arbeit mit dem Hund (Training)
  • kurz vor bzw. nach dem Lauf (Turnier)
  • Trainer und Wettkampfrichter, sofern der Abstand eingehalten werden kann

 

2. In der Halle dürfen Lebensmittel nur im Sitzen konsumiert werden (Zuschauerbereich benutzen - Abstand halten). 


 

 

 

 

5.7.2020

Schutzkonzept HALLE 4 - Update 6. Juli 2020

 

Unser Schutzkonzept Covid-19 wurde angepasst, allen Trainern/innen zugestellt und die Änderungen erläutert.


Warum gibt es Änderungen?

Der Bundesrat hat per 22.6.2020 diverse Lockerungen beschlossen.

Die TKAMO hat am 30.6.2020 ein "Update Massnahmen Covid-19" veröffentlicht.


Unsere Einschätzung

Der Lockdown ist vorüber, deswegen ist das Virus aber nicht einfach verschwunden.

Seit der Einführung der Lockerungen sind die absoluten Werte der Ansteckungsfälle wieder gestiegen. Daher agieren wir in der HALLE 4 weiterhin vorsichtig.


Konkrete Umsetzung

  • ALLGEMEIN: Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist weiterhin wichtig.
  • TRAINING / SEMINAR: Wir nehmen lediglich punktuelle Lockerungen vor.
  • TURNIER: Wir beginnen vorsichtig mit ersten Turnieren:
  • Abstand im Zuschauerbereich durch "luftige" Bestuhlung
  • Abstand und reduzierte Anzahl Personen im Vorbereitungsbereich
  • verkleinerte Gruppen für die Parcoursbesichtigung aber ohne zusätzlichen Zeitdruck
  • "luftiger" Zeitplan mit Pausen zwischen den drei Blöcken
  • reduzierte Anzahl Läufe für Kl. 2 und 3 gemäss Umfrageergebnis 
  • Das Tragen einer Schutzmaske in der Halle ist freiwillig wird aber empfohlen für Situationen, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Beispiele: Briefing, Parcoursbesichtigung. Im Grundsatz verwenden alle Besucher/innen selbst mitgebrachte Masken. Bei Bedarf können 3-lagige Masken in der Halle zum Selbstkostenpreis gekauft werden. Den Turnierhelfern wird die Maske kostenlos abgegeben.
  • leicht reduziertes Verpflegungsangebot auf Basis Take Away; es werden keine Tische / Stühle gestellt
  • Hallenplan Turnier während Corona
     

27.5.2020

Turniere ab 6. Juni wieder erlaubt

 

FREUDE HERRSCHT!


Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 27.5.2020 sind Turniere ab dem 6. Juni wieder erlaubt.


Wir werden daher unsere geplanten Turniere ab 25./26. Juli durchführen unter Anpassung des Schutzkonzepts, der Zeitpläne etc. Details dazu folgen so rasch als möglich.

7.5.2020

Schutzkonzept HALLE 4

 

Unser Schutzkonzept Covid-19 wurde mit den Trainern/innen vor Ort besprochen. Das Schutzkonzept ist auf der Webseite verfügbar.


29.4.2020

Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab 11. Mai

 

Auf der Webseite des BAG heisst es dazu (Zitat):

 

Trainings wieder erlaubt

Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.

Quelle:

https://www.vbs.admin.ch/content/vbs-internet/de/home.detail.nsb.html/78930.html

 

Das BAG schreibt auf seiner Seite Neues Coronavirus: Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen zudem:

 

Ab 11. Mai 2020

Geöffnet oder gestattet

Sportaktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen (Breitensport), inkl. Benutzung der erforderlichen Sportanlagen und -betriebe

Quelle:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1055950590

 

Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates vom 29. April sowie diese Ausführungen des BAG öffnen wir den Trainingsbetrieb in der  «HALLE 4» wieder ab 11. Mai.

Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Tagen die Umsetzungsdetails auf der Webseite des BLV aufgeschaltet werden.

21.4.2020
Antwort der SKG auf mein Schreiben vom 19. April

Der Präsident der SKG hat mir heute die Antwort der SKG zugestellt, wofür ich mich herzlich bedanke. Das Schreiben endet mit:

"Wir bitten dich, dieses Schreiben als Antwort auf deine Anfrage auf denselben Kanälen zu veröffentlichen auf denen du deine Anfrage publiziert hast und stehen dir für weitere Fragen gerne zur Verfügung."

Dieser Bitte komme ich sehr gerne nach.
Antwortschreiben der SKG vom 21.4.2020
19.4.2020
Corona Pandemie – kann uns die SKG unterstützen?
Brief an den Präsidenten der SKG

Sehr geehrter Herr Präsident
Lieber Hansueli

Ich bin überzeugt, dass sich die SKG bzw. deren Gremien mit den Auswirkungen der Corona Pandemie und des Lockdowns auseinandersetzen. Leider vermissen viele betroffene „Hündeler“ eine echte Kommunikation und verwertbare Informationen auf den Webseiten der SKG und deren technischen Kommissionen.
Es besteht „draussen“ die klare Erwartungshaltung, dass die SKG als Verband auftritt und …    
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16.4.2020
Lockerung der Corona-Massnahmen

Heute hat der Bundesrat seinen dreistufigen Fahrplan zur Lockerung der Massnahmen präsentiert.

Was bedeutet dies für Trainings bzw. für Turniere?

1. Die Freizeit- und Sporteinrichtungen werden im Kampf gegen das Coronavirus in der Schweiz noch mindestens bis am 10. Mai geschlossen bleiben müssen, d.h. wir profitieren von den Lockerungen ab 27. April noch nicht.
In der Zwischenzeit werden wir unser Konzept erarbeiten, wie wir die Abstandsregeln und Vorschriften der Behörden werden einhalten können, damit der Neustart dann auch zügig und problemlos erfolgen kann.

2. Ab wann die Hallen tatsächlich wieder öffnen können, wird von den Behörden erst in den kommenden Wochen entschieden.
Wir hoffen sehr, dass der Trainingsbetrieb ab 11. Mai wieder starten kann. Massgebend sind die vom BLV veröffentlichten Bestimmungen in den Rubriken:
- Hunde
- Veranstaltungen / Kurse / Trainings (alle Tiere)
- Betriebe (alle Tiere)
Diese Bestimmungen werden nun wohl nach und nach überarbeitet werden - wir üben uns daher in Geduld ...

3. Da Ansammlungen von mehr als fünf Personen zumindest in den ersten beiden Phasen der Öffnung weiter verboten bleiben ist zu befürchten, dass Turniere frühestens ab 8. Juni wieder stattfinden könnten.
Wir warten dazu sicherlich die definitiven Aussagen der Behörden ab, bevor weitere Turniere gestrichen werden.
8.4.2020
Die HALLE 4 bleibt vom 16. März bis 26. April für sämtliche Aktivitäten geschlossen.

28.3.2020
In eigener Sache

WARUM IST DIE «HALLE 4» ZU 100% GESCHLOSSEN - AUCH FÜR EINZELSTUNDEN?

In den letzten Tagen haben wir immer wieder Anfragen für die Buchung von Einzelstunden erhalten. Dazu halten wir folgendes fest:

Die COVID-19-Verordnung 2 ist eindeutig:

Art. 6
Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich:
d. Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, ..., Sportzentren, ...;

Art. 7 Ausnahmen
Die zuständige kantonale Behörde kann Ausnahmen von den Verboten nach den Artikeln 5 und 6 bewilligen, wenn:

b. von der Ausbildungsinstitution, dem Veranstalter oder dem Betreiber ein Schutzkonzept vorgelegt wird, das folgende Präventionsmassnahmen umfasst:
1. Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen,
2. Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen,
3. Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene,
4. Anpassung der räumlichen Verhältnisse so, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Diese AUFLAGEN sind durch uns nicht erfüllbar und daher wird die Halle auch für Einzelstunden NICHT geöffnet.

Zukunft
Sollte der Bundesrat die Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt lockern, werden wir die Situation für unseren Betrieb neu überdenken. Bis dahin gilt: STAY HOME!

16.3.2020
Die HALLE 4 bleibt vom 16. März bis 19. April für sämtliche Aktivitäten geschlossen.

15.3.2020
Warum ist die HALLE 4 für Trainings noch offen?

Jede Halle muss im Rahmen der verordneten Massnahmen für sich entscheiden, ob und wie sie ihren Betrieb weiterführen kann und will.

Unsererseits haben wir daher ALLE unsere Turniere bis Ende April abgesagt, für das Weekend 14./15. März sogar noch vor der Pressekonferenz vom 13. März. Mit diesem Entscheid haben wir für UNS SELBER ("unser Portemonnaie") die Konsequenz gezogen.

ABER: In (je)der Halle verdienen Trainer/innen ihren Lebensunterhalt. Als Hallenbesitzer (Vermieter) tragen wir auch diesen gegenüber eine Verantwortung. Wir werden die Halle als Ganzes erst schliessen, wenn dies behördlich verordnet wird. Stand heute gehen wir alle weiter arbeiten - also auch die Trainer.

14.3.2020 - 18:00 h
ABSAGE aller Agility Turniere März & April 2020

Die Verordnung des Bundesrates vom 13.3.2020 untersagt Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen.

Konsequenterweise sagen wir daher auch unsere weiteren Turniere bis Ende April 2020 ab.

13.3.2020 - 11:30 h
ABSAGE Agility Turnier 14./15. März 2020

Die Zahl der mit dem Corona Virus infizierten Menschen in der Schweiz ist in den letzten Tagen leider sprunghaft angestiegen. Die Prognosen für die nahe Zukunft zeigen zudem weiterhin steil nach oben. Daher beschliesst agilitysports auf die Durchführung des Turniers vom 14. / 15. März freiwillig zu verzichten, da sich dabei eine grössere Anzahl Menschen gleichzeitig in der Halle aufhalten würde.

Hier nur einige Aspekte, die uns zu diesem Schritt bewegen:
Abstand halten in der Vorbereitungszone, während der Briefings und im Zuschauerbereich – wie soll das umgesetzt werden?
Die erforderlichen verstärkten Hygienemassnamen im Bistro mit seiner offenen Architektur sind praktisch nicht zu erfüllen.

Wir übernehmen mit unserem Entscheid Eigenverantwortung und versuchen, unseren kleinen Teil beizutragen, die Verbreitung dieser Viruskrankheit zu verlangsamen. Diesen Entscheid treffen wir nicht leichtfertig, zumal dies für uns einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Verlust bedeutet.

Wir bedauern, dass uns die aktuelle Entwicklung zu diesem Schritt zwingt. Gleichzeitig hoffen wir auf das Verständnis der von der Absage betroffenen Sportler/innen.

13.3.2020
Der Kanton Aargau setzt die heute vom Bundesrat neu beschlossenen oder angepassten Massnahmen und Empfehlungen rasch und situationsgerecht um. Folgender Auszug aus der Medienmitteilung des Kt. Aargau ist für die HALLE 4 u.a. relevant:

"Ab sofort dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden durchgeführt werden." …
"Die Kantone müssen für kleinere Veranstaltungen keine Risikoabwägungen vornehmen oder Bewilligungen erteilen."


Dies bedeutet für den Betrieb der HALLE 4 folgendes:
Trainings sind erlaubt und werden weiter durchgeführt (Gruppen und Einzeltrainings)
Turniere werden bis Ende April keine durchgeführt; wir informieren dazu wieder, sobald sich die Ausgangslage ändert

Medienmitteilung vom Freitag, 13. März, 16.45 Uhr
Webseite Kt. AG
 
 

HINWEISE auf einfache und effiziente Hygiene-Massnahmen

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Flüssigseife.
  • Hände schütteln vermeiden.
  • Abstand halten.
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge.
  • ZUHAUSE BLEIBEN, WENN MAN SICH KRANK FÜHLT.

Wir bitten alle Besucher der HALLE 4, diese Hinweise entsprechend zu beachten.